Wie macht man eine Webseite abmahnsicher?
Unternehmen, die eine Webseite betreiben, haben heute viele Vorschriften zu beachten, ansonsten drohen Bußgelder und Abmahnungen, laufend werden es mehr. Wir haben die wichtigsten Baustellen einmal speziell für die Vermarktung von Immobilien zusammengeschrieben
Achtung: dieser Beitrag ist keine vollständige Liste aller Vorschriften und Abmahnrisiken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Impressum
- Pflichtangaben müssen vollständig sein. Bei Maklern inklusive der zuständigen Aufsichtsbehörde (§ 34c GewO).
- Auch auf Portalen wie ImmoScout24, Flowfact oder OnOffice gilt Impressumspflicht.
- Online-Streitbeilegung (EU-Link): bis 19. Juli 2025 muss der Hinweis + Link zur EU-Plattform drin sein; ab 20. Juli 2025 darf er nicht mehr vorhanden sein.
- Nationale Streitbeilegung (§ 36 VSBG): ab mehr als 10 Mitarbeitenden und wenn Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen werden, muss klar ausgewiesen werden, ob und wo man an Schlichtungsverfahren teilnimmt.
Datenschutz & Einbettungen
- Cookie-Consent notwendig – kein Tracking ohne echte Einwilligung.
- Datenschutzerklärung muss vollständig und aktuell sein.
- Einbettung von Drittinhalten (z. B. YouTube, Google Fonts, Google Maps) ist kritisch – entweder rechtlich abgesichert oder begleitet von einem Disclaimer.
Urheber- & Markenrecht
- Bildquellen bei Fotos und Grafiken müssen korrekt angegeben sein.
- Markenrechte beachten – keine Nutzung geschützter Marken, Logos oder Slogans ohne Genehmigung.
- Bei Architektur-Abbildungen muss bei Nennung des Architekten seine Zustimmung vorliegen. Er besitzt zudem Urheberrechte an der Fassade.
Kommunikation & Werbung
- Cold Calls, Spam-Mails und unerwünschte Direktwerbung sind ohne Einwilligung illegal.
- Irreführende oder geschönte Werbung ist abmahnbar – superlative Behauptungen & Selbstverständlichkeiten wie „provisionsfrei für Mieter“ sind tabu.
Immobilienangebote im Netz
- AGB dürfen keine Fehler enthalten – insbesondere online verwendete müssen geprüft werden.
- Widerrufsbelehrung muss vor Vertragsschluss eingefügt sein; fehlt sie, beginnt die Widerrufsfrist nie.
- Immobilien: Energieausweis-Angaben sind Pflicht im Inserat – sonst muss stehen: „Energieausweis liegt noch nicht vor“.
- Immobilien: Provision & Bestellerprinzip: Provisionen immer inkl. MwSt. angeben (nicht „netto“). Bei Mietobjekten zahlt der, der den Makler beauftragt – und das muss für Interessenten klar ersichtlich sein.
Barrierefreiheit
- Ab 28. Juni 2025 gelten neue Vorschriften aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
- Makler-Webseiten müssen dann in der Regel WCAG-konform sein (z. B. alternative Texte, Kontraste, Navigation). Ausnahmen gibt es nur für Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter und <2 Mio Umsatz)
Hinweisgeber-Schutz
- Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz müssen Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden ein sicheres internes Meldesystem einrichten und Hinweise vertraulich behandeln. Fehlt das, drohen Bußgelder bis 50.000 €. Dies muss auch auf der Webseite oder in Richtlinien sichtbar gemacht werden.
Unser Fazit
Es lohnt sich, die eigene Webseite mit dieser Checkliste zu prüfen. Darüber hinaus gibt es natürlich Fachleute, die einen beraten können wie Fachanwälte, Datenschutz-Beauftragte oder Profis für Barrierefreiheit. Für bestimmte Probleme gibt es auch feststehende und rechtssichere Softwareprodukte, z.B. Cookiebanner oder Hinweisgeber-Systeme. Oder auch Best-Practise-Lösungen von Ihrer fleißigen Werbeagentur – wir beraten Sie gerne.