Social Media Guidelines

7. Juni 2016

Neben dem Social-Media-Engagement kleiner und mittelständischer Unternehmen, nimmt auch die Anzahl, der in sozialen Netzwerken vertretenen Dax-30-Unternehmen und deren Popularität stetig zu.1 Beispielsweise stieg die Anzahl der Facebook-Fans und Twitter-Follower von Adidas im Jahre 2011 bis 2012 von rund 12,2 Millionen auf 23,9 Millionen an.2

Während bei großen Firmen ein ganzes Marketing-Team den Social-Media-Auftritt übernimmt, werden in kleinen Unternehmen oftmals Mitarbeiter beauftragt, selbst Beiträge auf dem Unternehmensprofil zu veröffentlichen.3 Da dadurch die Kommunikation oft direkt mit dem User erfolgt, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass folgenschwere Äußerungen oder sogar Firmengeheimnisse gepostet werden.4

Um unangenehme Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vermeiden, empfehlen wir schriftliche Guidelines für die Nutzung sozialer Netzwerke zu erstellen. Hier einige der wichtigsten Bauteile eines Social Media Handbuchs:

 

    • Hinweis auf die Einhaltung der Netiquette und rechtlicher Vorgaben.
    • Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien zum Datenschutz bei Facebook.
    • Verbot von Preisgabe vertraulicher Informationen und Betriebsgeheimnissen.
    • Regelung der Arbeitszeit der Mitarbeiter für die Pflege des Facebookauftrittes.
    • Festlegung, welche Mitarbeiter für das Unternehmen in welchen Belangen sprechen dürfen.
    • Regelung der Postinhalte (rein beruflich oder auch privat?).

 

Für kleine Unternehmen, welche sich im Bereich Social Media etablieren möchten, bietet Facebook als derzeit beliebtestes Netzwerk einen guten Einstieg. Unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben lässt sich hier schnell und unkompliziert ein Mehrwert für das Unternehmen schaffen.

 

1 Vgl. Netzwirtschaft-Blog: Social Media: Kluft zwischen Dax-30-Unternehmen wächst schnell, 2011
2 Vgl. statista: Anzahl der Facebook-Fans und Twitter-Follower von DAX- Unternehmen in 2011 und 2012, 2016
3 Vgl. eRecht24: Facebook- Marketing: So nutzen Sie Facebook- Pages rechtssicher für Ihr Unternehmen
4 Vgl. ebd.

Von Selina Baumgart, Mark Kaller

Netiquette – Der Knigge für E-Mails & Foren

10. Mai 2016

Unter dem Wort „Netiquette“, zusammengesetzt aus dem englischen Wort „net“ (deutsch: Netz) und dem französischen Wort „etiquette“ (deutsch: Etikette), versteht man Verhaltensregeln der User sozialer Netzwerke. Die sogenannten „Knigge-Regeln“ für das world wide web können in allen Bereichen des Internets wie Foren, Social Media oder E-Mail angewendet werden.1

Fundamentale Regeln der Netiquette für E-Mails sind: Höflichkeit – eine passende Grußformel und die Signatur gehören zum Standard. Ebenfalls sollte auf eine korrekte Rechtschreibung, Grammatik sowie ein einfacher Satzbau geachtet werden. Eine beispielsweise übermäßige Verwendung von Großbuchstaben wird oft als Schreien aufgefasst und sollte demnach vermieden werden. Dadurch werden Missverständnisse, welche häufig durch schriftlichen Verkehr aufkommen, vermieden.2

 

„Soziale Netzwerke können ganz schön asozial sein.“

(Helmut Glaßl)

 

Neben grundsätzlichen Benimmregeln für den schriftlichen E-Mail-Verkehr, gelten auch bei der Nutzung von Internetforen gewisse Richtlinien:3

Der wichtigste Grundsatz der Höflichkeit gewinnt besonders in Foren an Bedeutung, da User durch vermeintliche Anonymität häufig ausfallend und beleidigend werden.4

Um unerwünschte Verwechslungen oder Rechtstreitigkeiten zu vermeiden, sollten keine falschen Namen oder Bilder verwendet werden.

Bevor selbst ein Thread eröffnet wird, sollten alte Einträge durchgesehen werden, um Wiederholungen von Themen zu vermeiden und damit die Spannung und den Spaß in Foren zu gewährleisten. Außerdem ist es wichtig den richtigen Forenbereich und eine passende Bezeichnung zu wählen. Oft findet man Beiträge mit extrem auffallenden Titeln, welche für möglichst große Response sorgen sollen. Besser sind kurze und aussagekräftige Überschriften.

 

1 Vgl. ccinfo: Netiquette
2 Vgl. ichimNetz: Netiquette in E-Mails
3 Vgl. ccinfo: Netiquette
4 Vgl. auch für folgende ebd.

 

Von Selina Baumgart, Mark Kaller