Alles Neu macht der Mai – der Digital Services Act ist da.
Passend dazu ist das Digitale-Dienste-Gesetz DDG in Kraft. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz NetzDG ist abgelöst. Es gilt weiterhin die die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO und natürlich der Rundfunk-Staatsvertrag RStV. Wer soll da durchblicken? Und was heißt das für Betreiber von Webseiten?
Die großen Portale
Viele der neuen Regelungen beziehen sich auf die Sozialen Medien wie Facebook, YouTube, Instagram und TikTok und legen hier neue Pflichten und Rechte fest. Algorithmen sollen transparenter werden, die großen Portale sollen stärker gegen Hassrede und Diskriminierung vorgehen und werden hier mit kräftigen Geldbußen bedroht.
Für uns Werbetreibende ist interessant, dass das Targeting bestimmter Gruppen erschwert wird, insbesondere das Ausspielen von Inhalten an Zielgruppen mit einer bestimmten politischen Einstellung, Religion, politischer Herkunft oder direkt an Jugendliche. Gut!
„Wir bitten um Ihr Einverständnis“
Wer die Besucher seiner Seite tracken will oder eine ordentliche Webstatistik nutzen möchte, muss die Besucher darüber informieren, dass Daten abfließen. Die Cookie Bars, die auf jeder Seite hochploppen, werden uns also weiter begleiten. Dabei sind neuerdings auch „Dark Pattern“ verboten. So nennt man das, wenn man zwar das Tracking blockieren kann, diese Option aber unauffälliger ist oder einfach unbequemer zu nutzen.
Kurz gesagt, ist es für die meisten Webseiten sinnvoll, eine professionelle Cookie Bar von einem entsprechenden Dienst zu abonnieren. Das Abo stellt sicher, dass die Cookie Bar der aktuellen Rechtslage entspricht. Borlabs, CookieYes, Komplianz oder Cookiebot heißen die großen Anbieter.
Der Google Consent Mode
Wer Werbung bei Google und Youtube schalten möchte, profitiert ein wenig von der Datensammelwut von Google. Google optimiert seine Kampagnen nämlich auf Basis von Statistikdaten der Webseite.
Google hat eine neue API (Schnittstelle) um Daten rechtssicher zu empfangen, diese API heißt Google Consent Mode (holprig übersetzt in „Einwilligungsmodus“) – denn die Daten werden, wie es das Gesetz verlangt, nur mit dem Einverständnis der Benutzer weitergegeben. Um den Consent Mode zu aktivieren benötigt man üblicherweise eine aktuelle Version der Cookie Bar. Und dann ist es oft ein etwas mühseliges Verfahren, mit Hilfe des Google Tag Manager ein Tracking einzurichten.
Die gute Nachricht: mit Hilfe des Tag Managers lässt sich das Benutzerverhalten sehr detailliert auslesen – wenn man das möchte.
Was muss getan werden?
Für die Betreiber kleiner privater oder Unternehmens-Webseiten ändert sich erstmal nur, dass im Impressum nicht mehr TMG stehen sollte sondern DDG. Oder man lässt das Gesetz einfach weg uns schreibt nur, welche Person nun verantwortlich für die Webseite ist.
Bei dieser Gelegenheit lohnt es sich, Cookie Bar, Impressum und Datenschutzerklärung einmal zu aktualisieren.